Juleica in der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V.
Juleica-Runderlass des Landes Niedersachsen
Seit dem 1. Januar 2026 ist in Niedersachsen der neue Juleica-Runderlass offiziell in Kraft getreten. Dieser modernisiert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit und bringt wichtige Neuerungen mit sich – unter anderem bei den Ausbildungsstunden und den Fristen zur Verlängerung. Um diese aktuellen Qualitätsstandards des Landes bestmöglich für die Praxis in unseren Kinder- und Jugendfeuerwehren umzusetzen, haben wir unsere eigene Richtlinie entsprechend für euch überarbeitet. Den kompletten rechtlichen Rahmen des Landes könnt ihr direkt hier im Original nachlesen:
Unsere neue NKJF-Richtlinie zur Juleica-Vergabe
Auf dieser Seite findet ihr alle wichtigen Informationen rund um die Juleica in der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr. Damit ihr alle aktuellen Regelungen, Voraussetzungen und Neuerungen jederzeit griffbereit habt, stellen wir euch hier unsere neue Richtlinie zur Verfügung.


So beantragst du deine Juleica
Die Beantragung der Juleica (sowohl der Erstantrag als auch die Verlängerung) erfolgt komplett digital über das zentrale, bundesweite Online-Portal. Halte für den Antrag bitte ein digitales Passfoto und deine Nachweise (Ausbildung, Erste Hilfe) bereit.
Hier geht es direkt zum Juleica-Antragsportal
Weitere allgemeine Infos zur Karte sowie eine Übersicht über regionale Vergünstigungen findest du unter: juleica.de
🧑💻 Rechner: Wann muss ich meine Karte spätestens verlängern?
Finde heraus, wann deine Juleica-Karte allerspätestens verlängert werden muss, um nicht noch einmal eine vollständige Juleica-Ausbildung absolvieren zu müssen.
