Juleica in der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr e. V.

Juleica-Runderlass des Landes Niedersachsen

Seit dem 1. Januar 2026 ist in Niedersachsen der neue Juleica-Runderlass offiziell in Kraft getreten. Dieser modernisiert die Rahmenbedingungen für die ehrenamtliche Jugendarbeit und bringt wichtige Neuerungen mit sich – unter anderem bei den Ausbildungsstunden und den Fristen zur Verlängerung. Um diese aktuellen Qualitätsstandards des Landes bestmöglich für die Praxis in unseren Kinder- und Jugendfeuerwehren umzusetzen, haben wir unsere eigene Richtlinie entsprechend für euch überarbeitet. Den kompletten rechtlichen Rahmen des Landes könnt ihr direkt hier im Original nachlesen:

🔗 Neuer Juleica-Runderlass für Niedersachsen

Unsere neue NKJF-Richtlinie zur Juleica-Vergabe

Auf dieser Seite findet ihr alle wichtigen Informationen rund um die Juleica in der Niedersächsischen Kinder- und Jugendfeuerwehr. Damit ihr alle aktuellen Regelungen, Voraussetzungen und Neuerungen jederzeit griffbereit habt, stellen wir euch hier unsere neue Richtlinie zur Verfügung.

💻 So beantragst du deine Juleica

Die Beantragung der Juleica (sowohl der Erstantrag als auch die Verlängerung) erfolgt komplett digital über das zentrale, bundesweite Online-Portal. Halte für den Antrag bitte ein digitales Passfoto und deine Nachweise (Ausbildung, Erste Hilfe) bereit.

🔗 Hier geht es direkt zum Juleica-Antragsportal

ℹ️ Weitere allgemeine Infos zur Karte sowie eine Übersicht über regionale Vergünstigungen findest du unter: juleica.de

🧑‍💻 Rechner: Wann muss ich meine Karte spätestens verlängern?

Finde heraus, wann deine Juleica-Karte allerspätestens verlängert werden muss, um nicht noch einmal eine vollständige Juleica-Ausbildung absolvieren zu müssen.